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   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2010 - L 8 AY 151/09 B   

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https://dejure.org/2010,118059
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2010 - L 8 AY 151/09 B (https://dejure.org/2010,118059)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.11.2010 - L 8 AY 151/09 B (https://dejure.org/2010,118059)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. November 2010 - L 8 AY 151/09 B (https://dejure.org/2010,118059)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2010 - L 8 AY 151/09
    Dieses hält die Vorschrift des § 3 Abs. 2 AsylbLG für verfassungswidrig und hat deshalb das Verfahren L 20 AY 13/09 ausgesetzt und es dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorgelegt (dortiges Az 1 BvL 10/10).
  • BSG, 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2010 - L 8 AY 151/09
    Insoweit wird auf die Rechtsprechung des BSG zum Vorbezug von "Leistungen nach § 3" im Sinne des § 2 Abs. 1 AsylbLG (Urteil vom 17. Juni 2008 - B 8/9b AY 1/07 R) verwiesen, wonach nur der Vorbezug von Grundleistungen nach § 3 AsylbLG, jedoch nicht der Vorbezug vergleichbarer Leistungen nach § 2 AsylbLG, dem SGB XII oder dem SGB II beachtlich ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2010 - L 20 AY 13/09

    Leistungen für Asylbewerber sind verfassungswidrig

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2010 - L 8 AY 151/09
    Dieses hält die Vorschrift des § 3 Abs. 2 AsylbLG für verfassungswidrig und hat deshalb das Verfahren L 20 AY 13/09 ausgesetzt und es dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorgelegt (dortiges Az 1 BvL 10/10).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.04.2010 - L 11 AY 89/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2010 - L 8 AY 151/09
    Er hat zudem mehrfach entschieden, dass eine nach dem 11. September 2008 (Zeitpunkt der Veröffentlichung der Gründe der erwähnten BSG-Entscheidung) erhobene Klage von Anfang an nicht mit hinreichender Aussicht auf Erfolg darauf gestützt werden kann, dass Zeiten des Bezuges von Leistungen gemäß § 2 AsylbLG, BSHG und SGB II auf die Vorbezugszeit gemäß § 2 Abs. 1 AsylbLG anzurechnen sind (vgl. Beschluss vom 8. April 2010 - L 11 AY 89/09 B; Beschluss vom 12. April 2010 - L 11 AY 90/09 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.04.2010 - L 11 AY 90/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2010 - L 8 AY 151/09
    Er hat zudem mehrfach entschieden, dass eine nach dem 11. September 2008 (Zeitpunkt der Veröffentlichung der Gründe der erwähnten BSG-Entscheidung) erhobene Klage von Anfang an nicht mit hinreichender Aussicht auf Erfolg darauf gestützt werden kann, dass Zeiten des Bezuges von Leistungen gemäß § 2 AsylbLG, BSHG und SGB II auf die Vorbezugszeit gemäß § 2 Abs. 1 AsylbLG anzurechnen sind (vgl. Beschluss vom 8. April 2010 - L 11 AY 89/09 B; Beschluss vom 12. April 2010 - L 11 AY 90/09 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2011 - L 8 AY 34/10
    Selbst bei Feststellung der Verfassungswidrigkeit oder Nichtigkeit des § 3 Abs. 2 AsylbLG könnten die Kläger davon aber nicht profitieren, weil die darauf beruhenden und nicht mehr anfechtbaren Entscheidungen gemäß § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG unberührt blieben; ein Antrag nach § 44 SGB X, wie er hier streitgegenständlich ist, ändert daran nichts (vgl Beschluss des Senats vom 26. November 2010 L 8 AY 151/09 B ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2011 - L 8 AY 40/11
    Selbst bei Feststellung der Verfassungswidrigkeit oder Nichtigkeit des § 3 Abs. 2 AsylbLG könnten die Kläger davon nicht profitieren, weil die darauf beruhenden und nicht mehr anfechtbaren Entscheidungen gemäß § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG unberührt blieben; ein Antrag nach § 44 SGB X, wie er hier streitgegenständlich ist, ändert daran nichts (vgl. Beschluss des Senats vom 26.11.2010, L 8 AY 151/09 B).
  • SG Hildesheim, 06.06.2011 - S 42 AY 165/10
    Selbst bei Feststellung der Verfassungswidrigkeit oder Nichtigkeit des § 3 Abs. 2 AsylbLG könnten die Kläger davon nicht profitieren, weil die darauf beruhenden und nicht mehr anfechtbaren Entscheidungen gemäß § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG unberührt blieben; ein Antrag nach § 44 SGB X, wie er hier streitgegenständlich ist, ändert daran nichts (vgl. Beschluss des Senats vom 26.11.2010, L 8 AY 151/09 B).".
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2011 - L 8 AY 103/10
    Selbst bei Feststellung der Verfassungswidrigkeit oder Nichtigkeit des § 3 Abs. 2 AsylbLG könnten die Kläger davon aber nicht profitieren, weil die darauf beruhenden und nicht mehr anfechtbaren Entscheidungen gemäß § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG unberührt blieben; ein Antrag nach § 44 SGB X, wie er hier streitgegenständlich ist, ändert daran nichts (vgl Beschluss des Senats vom 26. November 2010 L 8 AY 151/09 B ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2011 - L 8 AY 3/11
    Selbst bei Feststellung der Verfassungswidrigkeit oder Nichtigkeit des § 3 Abs. 2 AsylbLG könnte der Kläger davon nicht profitieren, weil die darauf beruhenden und nicht mehr anfechtbaren Entscheidungen gemäß § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG unberührt blieben; ein Antrag nach § 44 SGB X, wie er hier streitgegenständlich ist, ändert daran nichts (vgl. Beschluss des Senats vom 26.11.2010, L 8 AY 151/09 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2011 - L 8 AY 11/11
    Selbst bei Feststellung der Verfassungswidrigkeit oder Nichtigkeit des § 3 Abs. 2 AsylbLG könnten die Kläger davon nicht profitieren, weil die darauf beruhenden und nicht mehr anfechtbaren Entscheidungen gemäß § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG unberührt blieben; ein Antrag nach § 44 SGB X, wie er hier streitgegenständlich ist, ändert daran nichts (vgl. Beschluss des Senats vom 26.11.2010, L 8 AY 151/09 B).
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